Eingeschränkte Sachkunde (Biozidprodukte)

- Kapitel: GFK I Grundlagen

- Unterkapitel: GFK I Nr. 2 - Chemikalien-Verbotsverordnung

Frage Nr. 121 / I 2 81
Welche Aussage ist für das Inverkehrbringen von Gemischen, die Lösemittelnaphtha enthalten und mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet sind, richtig?

Antwort
Es besteht ein Selbstbedienungsverbot für Kunden im Einzelhandel.
Es besteht keine Einschränkung für die Abgabe von solchen Gemischen.
Diese dürfen nur in der Baustoffabteilung von Baumärkten abgegeben werden.
Die Bereitstellung darf im Einzelhandel nicht über Automaten erfolgen.
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